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   BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94   

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BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94 (https://dejure.org/1995,2660)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1995 - 5 B 141.94 (https://dejure.org/1995,2660)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 5 B 141.94 (https://dejure.org/1995,2660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung einer Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zweifel an Form und Inhalt einer Bankbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - und von Dezember 1991 ).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - sowie Beschluß vom 4. Dezember 1991 ).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, das im Widerspruchsverfahren eingeholte Gutachten als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Das setzt im Fall einer Aufklärungsrüge voraus, daß angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - und von Dezember 1991 ).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Das setzt im Fall einer Aufklärungsrüge voraus, daß angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94
    Abgesehen davon, daß die Kläger aus der Verfügung des Berichterstatters der Vorinstanz vom 11. März 1994 hätten entnehmen können, daß das Berufungsgericht auch im Lichte der Bankbescheinigung maßgeblich auf das Gutachten des Gutachterausschusses abstellen, die Bescheinigung also als zur Erschütterung der Aussagen in diesem Gutachten für nicht ausreichend ansehen könnte, ist das Gericht in der Regel nicht verpflichtet, seine Würdigung - deren Einzelheiten sich zudem vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden - mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Daran war das Oberverwaltungsgericht verfahrensrechtlich nicht gehindert (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Nach dieser Rechtsprechung bedarf es im gerichtlichen Verfahren keines weiteren gerichtlich bestellten sachverständigen Gutachtens, wenn das im Verwaltungsverfahren von der Verwaltung eingeholte sachverständige Gutachten keine Mängel aufweist und die Tragfähigkeit der sachverständigen Aussagen von den Beteiligten auch sonst nicht erschüttert wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 7.6.1995 Az. 5 B 141/94 RdNr. 4; Geiger in Eyermann, a.a.O., RdNr. 44 zu § 86 und RdNr. 22 zu § 98 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2015 - 9 S 155/13

    Zum Begriff der Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern - hier: Teilnehmer des

    In diesem Fall steht es nach § 98 und § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1 und § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es zusätzliche Auskünfte oder Sachverständigengutachten einholt; das Gericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde in Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, DVBl. 2011, 36; Beschlüsse vom 04.12.1991 - 2 B 135.91 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, vom 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268, vom 07.06.1995 - 5 B 141.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268, vom 20.02.1998 - 2 B 81.97 -, juris, vom 23.08.2006 - 4 A 1066/06 u.a. -, juris und vom 26.02.2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477 und; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.2010 - 1 A 1326/08 -, juris).
  • BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

    In diesem Fall ist es zum Einholen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238 S. 67 und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 268 S. 14).
  • BVerwG, 14.01.2004 - 2 B 30.03

    Rüge der Nichteinholung eines weiteren Gutachtens als Verfahrensmangel

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens stellt nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14 m.w.N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für die nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, z.B. unlösbare Widersprüche enthält, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 45; Beschluss vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14).

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    In diesem Fall ist ein Gericht zur Beauftragung eines eigenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; B.v. 7.6.1995 - 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

    Das könnte der Fall sein, wenn Gutachten und fachtechnische Stellungnahme grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufwiesen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgingen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2005 2 BvR 277/05 NJW 2006, 136 ; BVerwG, Beschluss vom 2. März 1995 a.a.O.; Beschluss vom 7. Juni 1995 BVerwG 5 B 141.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14).
  • BVerwG, 11.12.2001 - 2 B 50.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der

    Die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Tatsachengerichts (stRspr; vgl. Beschluss vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 S. 14 m.w.N.).

    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen musste, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten war oder weil das dem Gericht bereits vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtssachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, ferner wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 76 S. 9 und vom 7. Juni 1995, a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 51.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versagen einer

    Für dieses Versehen einer bisher zuverlässigen Rechtsanwaltsgehilfin muß die Prozeßbevolmächtigte nicht einstehen (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 ZB 15.1028

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    In diesem Fall ist ein Gericht zur Beauftragung eines eigenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn die vorgelegten Gutachten an offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen leiden, sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 4.12.1991 - 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238; B.v. 7.6.1995 - 5 B 141.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268; B.v. 30.9.2010 - 8 B 15.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 23.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 22.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage betreffend die Zulässigkeit

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 21.06

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung und Anwendung

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 25.06

    Zulässigkeit einer Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung;

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 27.06

    Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 24.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit der

  • BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 19.04.2007 - 10 B 66.06

    Beweiswürdigung bei Vermittlung von Grundstücken; Inhalt und Umfang der

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 26.06

    Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung

  • BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechslung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 17 A 129/09

    Berufsunfähigkeitsrente bei Nachweis einer Berufsunfähigkeit durch ein privat

  • BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 232.02

    Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld - Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit -

  • VG Düsseldorf, 27.04.2021 - 20 K 335/20
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 B 102.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechselung

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 6874/19

    Berufsunfähigkeit im Sinne der berufsständischen Pflichtversorgung - Verwertung

  • BVerwG, 29.12.2003 - 7 BN 1.03

    Normenkontrollantrag gegen eine Rechtsverordnung; Ermächtigung zur Regelung von

  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166

    Erstes Juristisches Staatsexamen; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

  • VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01

    Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung;

  • BVerwG, 08.09.2000 - 7 B 80.00

    Pflicht eines Gerichts zur umfassenden Sachaufklärung - Gebotenheit der Einholung

  • BVerwG, 29.10.1999 - 2 B 65.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verfahrensrüge der unzureichenden

  • BVerwG, 27.03.2002 - 4 B 16.02

    Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen und für die Anlage von Straßen als

  • VG München, 19.07.2012 - M 12 K 12.1033

    Ärztin; Berufsunfähigkeit; Internistisches Gutachten, Rehabilitationsmaßnahme

  • BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 141.97

    Verfahrensbeschwerde wegen unterlassener Einholung eines weiteren medizinischen

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 ZB 15.2309

    Immissionsschutz, Windkraftanlage, Drittanfechtungsklage, Darlegungsgebot,

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1999 - 1 L 3982/99

    Anforderungen an Aufklärungsrüge; Aufklärungsrüge

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